Entsprechend dem Heilmittelwerbegesetz dürfen wir keine Erfahrungsberichte in einen öffentlich zugänglichen Bereich unserer Internetseiten einstellen - diese Informationen sind nach dem Gesetz den sogenannten "Fachkreisen" vorbehalten.
Selbstverständlich respektiert Yorktest diese gesetzliche Regelung.
Zum Nachweis einer Nahrungsmittelunverträglichkeit sollten ausschliesslich Tests verwendet werden, deren Validität durch klinische Studien bestätigt ist!
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